Rechtsprechung
   BGH, 28.01.1992 - 5 StR 558/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9706
BGH, 28.01.1992 - 5 StR 558/91 (https://dejure.org/1992,9706)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1992 - 5 StR 558/91 (https://dejure.org/1992,9706)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1992 - 5 StR 558/91 (https://dejure.org/1992,9706)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,9706) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des trotz Kenntnis der aggressionsfördernden Wirkung erfolgten Alkoholgenusses des Angeklagten bei einer Entscheidung über das Vorliegen eines minder schweren Falles - Abweichung von der regelmäßig erfolgenden Strafminderung bei verminderter ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.09.1991 - 5 StR 306/91

    Vorverurteilungen in der ehem. DDR

    Auszug aus BGH, 28.01.1992 - 5 StR 558/91
    Für die erneute Strafbemessung wird im übrigen auf die Senatsentscheidung über die Bedeutung von Vorstrafen aus der ehemaligen DDR bei der Strafzumessung (BGH StV 1991, 558 = NStZ 1992, 33) hingewiesen.
  • BGH, 16.02.1987 - 3 StR 17/87

    Strafmilderung bei verminderter Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß

    Auszug aus BGH, 28.01.1992 - 5 StR 558/91
    Auch darf von der Regel, daß bei erheblich verminderter Schuldfähigkeit die Strafe nach § 49 StGB gemildert wird, zum Nachteil des Angeklagten abgewichen werden, wenn die schuldmindernden Umstände durch schulderhöhende Momente ausgeglichen werden; so kann es sich verhalten, wenn der Täter seinen Zustand schuldhaft herbeigeführt hat und sich der Neigung, nach Alkoholgenuß Straftaten zu begehen, bewußt war oder doch hätte bewußt sein können (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 9, 14, 16, 19).
  • BGH, 06.03.1990 - 1 StR 94/90

    Verweigerung einer Strafrahmenverschiebung trozt alkoholbedingter erheblicher

    Auszug aus BGH, 28.01.1992 - 5 StR 558/91
    Auch darf von der Regel, daß bei erheblich verminderter Schuldfähigkeit die Strafe nach § 49 StGB gemildert wird, zum Nachteil des Angeklagten abgewichen werden, wenn die schuldmindernden Umstände durch schulderhöhende Momente ausgeglichen werden; so kann es sich verhalten, wenn der Täter seinen Zustand schuldhaft herbeigeführt hat und sich der Neigung, nach Alkoholgenuß Straftaten zu begehen, bewußt war oder doch hätte bewußt sein können (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 9, 14, 16, 19).
  • BGH, 13.06.1986 - 2 StR 276/86

    Strafmilderung bei starker Alkoholisierung - Ausgleich der verminderten Schuld

    Auszug aus BGH, 28.01.1992 - 5 StR 558/91
    Auch darf von der Regel, daß bei erheblich verminderter Schuldfähigkeit die Strafe nach § 49 StGB gemildert wird, zum Nachteil des Angeklagten abgewichen werden, wenn die schuldmindernden Umstände durch schulderhöhende Momente ausgeglichen werden; so kann es sich verhalten, wenn der Täter seinen Zustand schuldhaft herbeigeführt hat und sich der Neigung, nach Alkoholgenuß Straftaten zu begehen, bewußt war oder doch hätte bewußt sein können (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 9, 14, 16, 19).
  • BGH, 15.12.1988 - 4 StR 566/88

    Versagung der Strafmilderung wegen Kenntnis des Täters von seiner

    Auszug aus BGH, 28.01.1992 - 5 StR 558/91
    Auch darf von der Regel, daß bei erheblich verminderter Schuldfähigkeit die Strafe nach § 49 StGB gemildert wird, zum Nachteil des Angeklagten abgewichen werden, wenn die schuldmindernden Umstände durch schulderhöhende Momente ausgeglichen werden; so kann es sich verhalten, wenn der Täter seinen Zustand schuldhaft herbeigeführt hat und sich der Neigung, nach Alkoholgenuß Straftaten zu begehen, bewußt war oder doch hätte bewußt sein können (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 9, 14, 16, 19).
  • BGH, 14.10.1992 - 2 StR 465/92

    Grundlagen für die Berechnung der Tatzeitalkoholkonzentration bei einem

    Für diese Entscheidung bedarf es einer umfassenden Würdigung aller Umstände, hierbei sind auch Art und Zeitpunkt früherer unter Alkoholeinfluß begangener Taten zu würdigen (BGHR a.a.O. 16; BGH, Beschl. v. 28. Januar 1992 - 5 StR 558/91).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht